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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52   

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https://dejure.org/1953,146
BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,146)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1953 - VI ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,146)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1953 - VI ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang; Verkehrssicherungspflicht der Bahn; Voraussetzungen der Einlassungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 175
  • NJW 1954, 640
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen.
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen.
  • BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen.
  • BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51

    Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich angeschlossen (VerkRSamml 4, 164 [167]; vgl. auch BGHZ 6, 319 [322]).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Der Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit scheidet zwischen zwei Instanzen desselben Rechtszuges aus, und das Berufungsgericht ist deshalb grundsätzlich befugt, die Entscheidung über einen Anspruch auch dann an sich zu ziehen, wenn eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz insoweit noch nicht ergangen ist, sondern der betreffende Anspruch nach Erlass eines Teilurteils bei ihm anhängig geblieben war (Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 529 Anm. IV 2 d; vgl. auch RGZ 148, 131 [133] und BGHZ 8, 383 [385]).
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Auch wenn die Beklagte kein Verschulden daran trifft, dass die Lokomotive nicht mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet war, konnte daher dieser die Betriebsgefahr objektiv erhöhende Umstand bei der Abwägung zu Ungunsten der Beklagten berücksichtigt werden; es kommt hierbei nicht darauf an, aus welchem Grund die Lokomotive nicht mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet war (vgl. BGH NJW 1951, 358 Nr. 8).
  • RG, 07.07.1942 - VI 136/41

    1. Sind §§ 18 und 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Schutzgesetze im

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Hätte eine solche Prüfung wenn sie vorgenommen worden wäre, bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt dazu führen müssen, die Notwendigkeit weiterer Sicherungsmassnahmen zu bejahen, so liegt eine Fahrlässigkeit der Beklagten darin, dass sie vor dem Unfall nichts getan hat, um eine bessere Sicherung des Wegüberganges zu bewirken (Böhmer a.a.O. Anm. 1, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 12; RGJW 1931, 870 Nr. 15; RGZ 169, 376 [380]; anscheinend im Grundsatz übereinstimmend auch Biermann: Sachschadenhaftpflichtgesetz 3. Aufl. S 152 ff bes Anm. 44).
  • RG, 31.05.1935 - VII B 9/35

    Ist die Klagerweiterung im zweiten Rechtszug auch im Falle der Berufung des

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Der Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit scheidet zwischen zwei Instanzen desselben Rechtszuges aus, und das Berufungsgericht ist deshalb grundsätzlich befugt, die Entscheidung über einen Anspruch auch dann an sich zu ziehen, wenn eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz insoweit noch nicht ergangen ist, sondern der betreffende Anspruch nach Erlass eines Teilurteils bei ihm anhängig geblieben war (Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 529 Anm. IV 2 d; vgl. auch RGZ 148, 131 [133] und BGHZ 8, 383 [385]).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

    Zwar hat die Zustellung der Klage im August 1975 auch ohne gleichzeitige Terminsbestimmung die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet (§§ 253 Abs. 1, 263 Abs. 1 ZPO a.F.) und damit gemäß § 209 Abs. 1 BGB die Verjährung der Ansprüche der Klägerin rechtzeitig unterbrochen (vgl. BGHZ 11, 175, 177 [BGH 21.11.1953 - VI ZR 130/52]; BGH urteil vom 11. Juli 1960 - III ZR 104/59 = NJW 1960, 1947 [BGH 11.07.1960 - III ZR 104/59]).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Es widerspricht aber dem Wesen der Berufung, die nach ihrem Grundgedanken über den Inhalt des angefochtenen Urteils nicht hinausgreifen kann, sie auch zur Grundlage der Entscheidung über in der unteren Instanz noch anhängige, nicht beschiedene Ansprüche zu machen (vgl. Lent NJW 1954, 640).

    Aus den dargelegten Gründen gibt der Senat die in seinem Urteil vom 21. November 1953 - VI ZR 130/52 - = NJW 1954, 640 vertretene Ansicht auf, soweit sie mit den vorhergehenden Ausführungen im Widerspruch steht.

  • BGH, 08.10.1964 - III ZR 152/63
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHZ 11, 175:(177) ausgoführt hat, genügt es nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Erhebung der Klage, wenn dem Beklagten ein Schriftsatz förmlich zugestellt wird, dessen Inhalt den in § 253 Abs. 2 ZPO aufgeführten Anforderungen an eine Klageschrift entspricht.

    In dem in BGHZ 11, 175 entschiedonon Palle hatte der Kläger ebenfalls die Bewilligung des Armcnrcchto erbeten.

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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2193
BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53 (https://dejure.org/1953,2193)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1953 - V BLw 44/53 (https://dejure.org/1953,2193)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1953 - V BLw 44/53 (https://dejure.org/1953,2193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 104/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53
    Sie war indessen wie der erkennende Senat dargelegt hat, weit auszulegen und umfasste auch Ansprüche auf Grund des früheren Rechts, d.h. des Reichserbhofrechts und der früher in Kraft gewesenen landesrechtlichen Anerbengesetze, wobei es keinen Unterschied machte, ob die Ansprüche auf Gesetz oder Vertrag beruhten (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 20/51, RechtdLandw 1952, 249 und vom 2. März 1953, V BLw 104/52).
  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 20/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53
    Sie war indessen wie der erkennende Senat dargelegt hat, weit auszulegen und umfasste auch Ansprüche auf Grund des früheren Rechts, d.h. des Reichserbhofrechts und der früher in Kraft gewesenen landesrechtlichen Anerbengesetze, wobei es keinen Unterschied machte, ob die Ansprüche auf Gesetz oder Vertrag beruhten (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 20/51, RechtdLandw 1952, 249 und vom 2. März 1953, V BLw 104/52).
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53
    Die Vorinstanzen haben sich mit der Frage, ob der Streit im vorliegenden Falle vor dem Prozessgericht oder dem Landwirtschaftsgericht auszutragen ist, nicht auseinandergesetzt; dessen bedurfte es auch nicht, da die Sache von dem Prozeßgericht an das Landwirtschaftsgericht verwiesen worden ist, die Verweisung zulässig und für das letztere bindend war (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953, V ZR 111/52, RechtdLandw 1953, 225 = MDR 1953, 544; Beschluß vom 20. Oktober 1953, V BLw 50/53; Barnstedt-Meyer, Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen, § 3 Anm. 6).
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 66/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53
    Es handelt sich hier um die Frage der Abwälzbarkeit eines Teiles der für den Hof in Kl. F. festgesetzten Soforthilfeabgabe auf Grund des § 23 SHG, d.h. um einen zivilrechtlichen Anspruch, über den die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. April 1952, V BLw 66/51, RechtdLandw 1952, 181).
  • BGH, 20.10.1953 - V BLw 50/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53
    Die Vorinstanzen haben sich mit der Frage, ob der Streit im vorliegenden Falle vor dem Prozessgericht oder dem Landwirtschaftsgericht auszutragen ist, nicht auseinandergesetzt; dessen bedurfte es auch nicht, da die Sache von dem Prozeßgericht an das Landwirtschaftsgericht verwiesen worden ist, die Verweisung zulässig und für das letztere bindend war (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953, V ZR 111/52, RechtdLandw 1953, 225 = MDR 1953, 544; Beschluß vom 20. Oktober 1953, V BLw 50/53; Barnstedt-Meyer, Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen, § 3 Anm. 6).
  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 71/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 44/53
    Falls sich bei erneuter Prüfung ergeben sollte, daß der Vertrag vom 24. Februar 1926 der Abwälzung der Soforthilfeabgabe nicht entgegensteht, wird zu prüfen sein, ob die Antragsgegner zu einer Kürzung der Renten in dem von ihnen errechneten Umfang berechtigt waren oder ob die auf die Antragstellerinnen entfallende Soforthilfeabgabe aus den von ihnen hierfür angeführten Gründen, weil für sie untragbar (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Januar 1953, V BLw 71/52), niedriger zu bemessen und ihr Zahlungsanspruch danach jedenfalls zum Teil gerechtfertigt ist oder ob er unter Umständen auch damit gerechtfertigt werden kann, daß die Antragstellerinnen wegen der allgemeinen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine entsprechende Erhöhung ihrer Rentenbezüge verlangen können (womit den weiter noch zu behandelnden Schwierigkeiten und Weiterungen des Lastenausgleichsgesetzes im Verhältnis der Beteiligten untereinander vielleicht am einfachsten Rechnung getragen werden könnte).
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 78/53

    Rechtsmittel

    Die sachliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist, bedarf in dem gegenwärtigen Verfahren keiner Erörterung, da das Prozeßgericht die Sache an das Landwirtschaftsgericht verwiesen hat und diese Verweisung für das Landwirtschaftsgericht bindend ist (vgl. BGH Urteil vom 15. Mai 1953 V ZR 111/52 RechtdLandw 1953, 225 = MDR 1953, 544; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1953 V BLw 50/53 und vom 17. November 1953 V BLw 44/53 RechtdLandw 1954, 42).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 64/53

    Rechtsmittel

    Diese Verweisung war nicht nur zulässig, sondern auch für das weitere Verfahren bindend (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953, V ZR 111/53, RechtdLandw 1953, 225 = MDR 1953, 544; Beschlüsse vom 20. Oktober 1953, V BLw 50/53 und vom 17. November 1953, V BLw 44/53; Barnstedt-Meyer, Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen, § 3 Anm. 6).
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